1. Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen per E-Mail oder Telefon werden als verbindliche Auftragsvergabe behandelt.
2. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind verbindlich. Sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können.
3. Branchenübliche Abweichungen in der Farbe, Papier, Karton und Holzstrukturen berechtigen nicht zur Beanstandung. Irrtum und Änderungen vorbehalten, Muster sind unverbindlich.
4. Für Umfang und Annahme von Aufträgen sind unsere Konditionen massgebend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir behalten uns vor, Lieferungen per Nachnahme zu versenden und berechnen die aktuellen Postgebühren. Bei Aufträgen über CHF 500.00 sind wir berechtigt eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes zu erheben.
5. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, netto ohne Abzug. Ungerechtfertigte Abzüge werden zurückgefordert.
Bei Offerten ist immer noch die gesetzliche Mehrwertsteuer mit zu berücksichtigen.
6. Zugesagte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen mit entsprechender Rechnungsstellung sind statthaft. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb der E. Keller AG liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Werden Liefertermine nicht eigehalten, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 30 Tagen erfolglos verstrichen ist. Im Fall eines Rücktritts steht dem Besteller kein Schadenersatzanspruch zu.
7. Nach erteiltem Auftrag ist ein Rückzug des Auftrags nur innerhalb 5 Tagen möglich. Bei bereits begonnener Arbeit müssen das verarbeitete oder bestellte Material und die aufgewendeten Arbeitskosten übernommen werden.
8. Der Versand erfolgt auf die Gefahr und Kosten des Empfänger, auf dem uns am günstigsten erscheinenden Weg, falls vom Käufer nichts Besonderes vorgeschrieben wird, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Bei Transportschäden sind alle Massnahmen, zu einer ordentlichen Feststellung des entstandenen Schadens, zu ergreifen.
9. Die von der E. Keller AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt die Wiedergutmachung des Schadens innert angemessener Frist.
10. Bei schwierigen Arbeiten die zu einem Defekt oder Totalverlust führen könnten, worauf die E. Keller AG ausdrücklich hingewiesen hat, kann keine Haftung übernommen werden und es steht dem Besteller kein Schadenersatzanspruch zu. Die Information an den Besteller hat schriftlich zu erfolgen.
11. Für von Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die E. Keller AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Daten wird von der E. Keller AG nicht übernommen. Die Haftung der E. Keller AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
12. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die der E. Keller AG vom Auftraggeber geliefert werden, übernimm diese keine Haftung.
13. Muster für Extraanfertigungen werden nach Aufwand verrechnet falls es nicht zu einem Abschluss kommt.
14. Erfüllungsort für beide Teile ist die E. Keller AG. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Wetzikon zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde. Anwendbar ist schweizerisches Recht.